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Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren! Bitte vor Gebrauch die Bedienungsanleitung lesen!

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EZigarettenverbote kommen die Kommunen teuer zu stehen

Der Verband des eZigarettenhandels hat Schadensersatzforderungen der Händler in Millionenhöhe angekündigt. Von den Forderungen sind alle staatlichen Stellen betroffen, die den freien Handel mit der eZigarette behindern. Für Verbote des Produkts gibt es aus Sicht von Rechtsexperten keine gesetzliche Grundlage. Auf die ausführenden Kommunen könnten somit erhebliche Kosten zukommen.

Seit Dezember 2011 steht die eZigarette in Deutschland unter Beschuss, während die Vereinigten Staaten den freien Handel geregelt haben und die englische Regierung Rauchern von Tabakzigaretten den Genuss der deutlich weniger schädlichen Alternative sogar empfiehlt. „Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum in Deutschland Arbeitsplätze grundlos vernichtet werden, während andernorts die neue Branche völlig zurecht blüht“, sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des Verbands des eZigarettenhandels.

Der Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen, wonach die elektrische Zigarette und die Aromaliquids unter das Arzneimittelgesetz fielen und der freie Handel verboten werden müsse, hat zur Verunsicherung des Marktes beigetragen. Zahlreiche Händler klagen seitdem über massive Umsatzeinbrüche, Betreiber von eZigarettenshops fürchten sogar um ihre Existenz.

Rechtliche Einschätzung durch Experten
Die gesetzliche Grundlage des Erlasses wird von Rechtsexperten angezweifelt: „Warum sollten Stoffe, die zu ganz anderen Zwecken hergestellt und verwendet werden, Arzneimittel sein, nur weil sie irgendeinen Effekt auf den menschlichen Körper haben können?“, stellt Prof. Dr. Wolfgang Voit fest. Der Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg ergänzt: „Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht werden, kann deshalb nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden“. (Zitat: Legal Tribune Online)


Die angebliche Schädlichkeit der eZigarette
Auch Mutmaßungen über die Schädlichkeit der elektrischen Zigarette halten aus Verbandssicht den   wissenschaftlichen Fakten nicht stand. „Wir haben reichlich Gutachten, die die Ungefährlichkeit der eZigarette belegen.“ Diese Dokumente sind zur Aufklärung über die reduzierte Schädlichkeit der elektrischen Zigarette allen interessierten Stellen zur Verfügung gestellt worden. „Anfang nächster Woche veröffentlichen wir die nächsten Labortests, während die Kritiker größtenteils nur polemisieren“ sagt Sprengel.

Link zu einer PDF-Datei mit Hintergrundinformationen

Sicherheits- und Gesundheitshinweise:

  • Der erzeugte Nebel der elektrischen Zigarette kann Nikotin enthalten, wenn Sie entsprechende Aromaliquids verwenden.
  • Die elektrische Zigarette von red kiwi ist in diesem Fall wie alle nikotinhaltigen Produkte nicht für Personen unter 18 Jahren, Nichtraucher, Schwangere, stillende Mütter und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen) geeignet!
  • Benutzen Sie das Produkt nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) leiden. Der freigesetzte Nebel kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen. Verwenden Sie das Produkt nicht, wenn eines dieser Symptome bei Ihnen auftritt!
  • Falls Sie allergisch auf einen der Inhaltssoffe reagieren, dürfen Sie das Produkt nicht benutzen!
  • Elektrische Zigaretten sind kein Spielzeug! Bewahren Sie daher das Gerät und die Aromaliquids absolut unzugänglich für Kinder auf!